Elternrat der Christoph-Arnold-Schule

Wahlen

Wahlen sind gar nicht schwer. Wir haben hier alle notwendigen Informationen zusammengestellt.

Ablauf

Ganz grob lässt sich der Ablauf wie folgt einteilen:

  1. Vorbereitung -> bereits Tage vor der Wahl muss die Einladung durch den amtierenden Amtsinhaber erfolgen. Dieser bringt auch die notwendigen Dokumente mit.
  2. Durchführung
  3. Nachbereitung

Alle diese Schritte sind als Handout zur Durchführung von Wahlen (im Download-Bereich) mit entsprechenden Erläuterungen beschrieben. Protokolle und weitere Dokumente findet ihr auch dort.

 

Kurzvorstellung der zu wählenden Ämter

Klassenelternsprecher (+ Stellvertreter)

Der Klassenelternsprecher ist primär für die Klassenebene zuständig.

Elternratsvorsitzender (+ Stellvertreter)

Der Elternratsvorsitzende agiert auf Schulebene als „Sprachrohr“ der gesamten Elternschaft und hat dadurch größere Mitwirkungsrechte in schulischen Gremien. (siehe auch: Elternrat)

  • beruft Elternratssitzungen ein und leitet diese
  • koordiniert die Arbeit des Elternrats bzw. der gebildeten Arbeitskreise
  • vertritt die gesamte Elternschaft gegenüber Schulleitung und Kollegium
  • hat umfassende Informations- und Anhörungsrechte auf Schulebene
  • verteilt Informationen
  • unterliegt der Pflicht zur Verschwiegenheit – auch über die Amtszeit hinaus
  • ist Mitglied in der Schulkonferenz und stellvertretender Vorsitzender der Schulkonferenz
  • ist Mitglied im KreisElternRat Leipzig (außer es wird zusätzlich ein Delegierter gewählt)

Mitglieder der Schulkonferenz (+ Stellvertreter)

Die Schulkonferenz ist das Mitbestimmungsorgan der ganzen Schulgemeinschaft. Sie ist das wichtigste gemeinsame Organ von Lehrkräften und Eltern. Sie wird vom Schulleiter (ohne Stimmrecht) geleitet und entscheidet über grundlegende Angelegenheiten der Schule.  Hier haben Eltern die Möglichkeit, aktiv das Schulleben mitzugestalten. (siehe auch Schulkonferenz)

  • nimmt an Schulkonferenzen (mindestens 1 pro Schulhalbjahr) teil

Delegierter / Mitglied im Kreiselternrat (Leipzig)

Der Kreiselternrat vertritt die Interessen der Eltern aller Schulen in der kreisfreien Stadt Leipzig. Ein Mitglied im Kreiselternrat ist die Verbindungsperson zwischen seiner Schule und der Elternvertretung auf Kreisebene. Es vertritt die Eltern seiner Schule und trägt wichtige Informationen zurück an den Schulelternrat.

  • Teilnahme mit Rede- und Stimmrecht an den Sitzungen des Kreiselternrates bzw. des Arbeitskreises "Grundschulen" (1 Stimme pro Schule; der Delegierte steht über dem Elternratsvorsitzenden)
  • Möglichkeit, Anträge und Erfahrungen aus der Schule einzubringen
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Wahl von Vertretern in den Landeselternrat

Wahl der Klassenelternsprecher in den neuen ersten Klassen

Normalerweise bereiten die amtierenden Klassenelternsprecher die Wahl vor. Für die neuen ersten Klassen gibt es aber keine Amtsinhaber. Aus diesem Grund übernehmen Mitglieder unseres Elternrats diese Aufgabe und führen die Wahl dann zum ersten Elternabend durch.