Elternrat der Christoph Arnold Schule
Schulkonferenz
Zweck
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. 2Aufgabe der Schulkonferenz ist es, das Zusammenwirken von Schulleitung, Schulträger, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Lebens an der Schule zu beraten und dazu Vorschläge zu unterbreiten. (§43 sächs. Schulgesetz)
Mitglieder
Der Schulkonferenz gehören an (§43 sächs. Schulgesetz):
- der Schulleiter als Vorsitzender ohne Stimmrecht
- sechs Vertreter der Lehrer
- ein Vertreter der Eltern als stellvertretender Vorsitzender, in der Regel der Vorsitzende des Elternrats und fünf weitere Vertreter der Eltern
- bis zu vier Vertreter des Schulträgers (Stadt Leipzig)
Die Vertreter der Elternschaft werden durch den Elternrat gewählt. Im Schuljahr 2024/2025 sind dies:
- die Wahl findet am 3.9.2024 statt