Hausordnung

Diese Ordnung regelt das Verhalten im Gebäude und auf dem Grundstück, um ein störungsfreies Lernen und Arbeiten, aber auch ein vielseitiges Veranstaltungsangebot zu ermöglichen. Darüber hinaus soll sie auch dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und den Sachwert des Gebäudes und seiner Einrichtungen zu erhalten.

  1. Schulbesuch, Versäumnisse, Befreiung
    Alle Eltern, Schüler und Mitarbeiter begegnen einander höflich, hilfsbereit und grüßen freundlich.
    Die Schüler der Schule müssen pünktlich und regelmäßig am Unterricht teilnehmen und haben die Pflicht, die erforderlichen Leistungsnachweise zu erbringen.
    Der Unterricht beginnt um 07:55 Uhr. Ein rechtzeitiges Betreten der Schule ist sicherzustellen, damit mit dem Vorklingeln um 07:50 Uhr alle Schüler unterrichtsbereit sind.
    Um Unfälle zu vermeiden, sind das Drängeln, Rennen und Toben im Schulgebäude zu unterlassen.
    Am Ende des Unterrichts werden die Fenster und Türen geschlossen, die Tafel ist zu säubern und die Stühle werden hoch gestellt. Dies gilt auch für das Benutzen der Räume in der Nachmittagsgestaltung des Hortes.
    Bei Krankheit oder einem anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Grund der Abwesenheit ist die Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich, bis spätestens 08:30 Uhr, zu benachrichtigen. Dies entbindet nicht davon, eine schriftliche Entschuldigung bei Wiedererscheinen abzugeben. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden.

  2. Pausengelände, Verkehrsflächen
    Pausengelände ist der Hof neben dem Schulgebäude. Der unbeaufsichtigte Aufenthalt außerhalb des Schulgeländes ist während des Schulbetriebes verboten.
    Bei eintretenden Havarien und Feuer ist der gesamte Gebäudekomplex über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen. Der Stellplatz für die jeweilige Klasse ist der Brandschutzordnung zu entnehmen.
    Fluchtwege dürfen nicht mit Mobiliar oder Ausstellungsgegenständen zugestellt werden. Der Zugang zu den Feuerlöschern ist freizuhalten. In den Fluren und sonstigen Verkehrsflächen können Lernecken, Kommunikationsbereiche oder Ausstellungen eingerichtet werden, wenn Fluchtwege nicht eingeengt werden.
    Außerhalb des Schulgeländes soll darauf geachtet werden, den sichersten Schulweg zu benutzen.
    Beim Warten auf den Bus wird sich so verhalten, dass man weder sich selbst noch andere gefährdet.

  3. Schadenersatz
    Die Einrichtungsgegenstände und technischen Geräte der Schule sind ordentlich und pfleglich zu behandeln. Für mutwillige Beschädigungen oder Zerstörungen werden die Schüler materiell haftbar gemacht. Die Toiletten sind sauber zu halten. Sie sind keine Aufenthaltsräume. Es dürfen keine sperrigen Gegenstände oder große Mengen Papier in die Toilettenbecken geworfen werden.

  4. Ordnungsdienst, Pausenregelung
    Die Organisation und Aufgabenbereiche der Ordnungsdienste innerhalb der Klasse regelt jeder Klassenlehrer zu Beginn des Schuljahres mit seiner Klasse. Es wird empfohlen, Ordnungsdienste einzurichten, die wöchentlich wechseln.
    In den kleinen Pausen halten sich die Schüler im Zimmer auf. Nach der zweiten Stunde besteht die Möglichkeit zum Frühstück im Klassenverband. Die beiden großen Pausen werden bei trockenem Wetter auf dem Hof durchgeführt. Bei Regen (Hauspause) dürfen sich die Schüler mit auf den Gängen im jeweiligen Gebäudekomplex (Alt-/ Neubau) aufhalten.
    Alle Schüler, welche eine 6. Stunde haben, können in der zweiten großen Pause an der Essenversorgung teilnehmen.

  5. Sonstiges
    Im gesamten Schulgebäude besteht Rauchverbot sowie das Verbot des offenen Umganges mit Feuer.
    Handys der Schüler bleiben während des Aufenthaltes auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet.Das Radfahren ist im Schulgelände weder Schülern noch Erwachsenen gestattet. Auf dem gesamten Gelände herrscht Hundeverbot.
    Während der Unterrichtszeit wird Eltern oder anderen Angehörigen der Schüler nur in begründeten  und zwingend notwendigen Fällen der Zutritt in die Schule gewährt. Der vorliegende Grund ist dem Sekretariat über die Wechselsprechanlage mitzuteilen.
    Aus Sicherheitsgründen ist immer darauf zu achten, das Eingangstor und alle Türen stets geschlossen zu halten.
    Ganzjährig tragen die Schüler festsitzende Hausschuhe.
    An den Nachmittagen und Wochenenden ist das Betreten des Schulgeländes nur Schülern erlaubt, die eine Veranstaltung mit einem Lehrer oder Erzieher durchführen. Darüber hinaus steht das Schulgelände auch Kindergruppen in Begleitung eines Erwachsenen zur Verfügung, wenn die Veranstaltung durch die Schulleitung genehmigt wurde.

  6. Unfallversicherung
    Alle Schüler sind während des Unterrichts, den Pausen, im Hort sowie auf dem Schulweg gegen Unfall versichert. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn während der Unterrichtszeit, der Pausen und der Hortzeit das Schulgelände ohne Auftrag und Aufsicht verlassen wird. Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.

  7. Verstöße gegen die Schulordnung
    Bei Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung müssen die Schüler mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend § 39 des Sächsischen Schulgesetzes rechnen. Am 01.06.2021 durch Beschluss der Schulkonferenz aktualisiert.

Unsere Hofpausenregeln

Die nachstehenden Hofpausenregeln sind Resultat einer Überarbeitung der vorhandenen. Die Hofpausenregeln wurden durch die Schulkonferenz am 22.09.2011 nach Diskussion beschlossen.

  1. Jede Klasse ist für das eigene Klassenspielzeug verantwortlich.
  2. Fußball darf nur auf dem Fußballfeld gespielt werden. Hier dürfen alle Schüler der Klassen 1 bis 4, die möchten, mitspielen.
  3. Außer dem Fußball sollen nur weiche Bälle (Softbälle) benutzt werden. Flummis sind nicht gestattet. Im Umgang mit Wurfscheiben müssen wir besonders vorsichtig sein.
  4. Spielzeug, welches über den Zaun oder auf ein Dach fliegt, kann leider erst später vom Hausmeister wiedergeholt werden. Also, lieber gar nicht erst in Zaun- oder Dachnähe spielen.
  5. Kein Kind sollte verletzt, ausgelacht, ausgeschlossen oder anders geärgert werden. Allen Kindern soll die neue Form der Hofpause Freude bereiten.
  6. Der Spielplatz darf benutzt werden. Nimm immer Rücksicht auf deine Mitschüler!
  7. Das Spielzeug für unsere Hofpause darf nicht während einer Hauspause im Zimmer oder auf dem Gang benutzt werden.